Das Bündnis Pro Straßenbahn hat am 18.10.2018 sein Zielnetz 2050 vorgelegt – hier werden nicht nur mögliche Streckenkorridore dargestellt, sondern auch die hierhin führenden Analysen:
Anlass
Elektromobilität ist in aller Munde! Während viel von Elektroautos und von Bussen mit Akkus gesprochen wird, steht die in Berlin erfundene und schon seit 1881 elektrisch betriebene Straßenbahn bislang nur selten in dem Licht, das sie verdient. In Westberlin 1967 eingestellt, konnte die Straßenbahn nach der Wiedervereinigung bisher nur auf einer Hand voll Strecken wieder über den ehemaligen Grenzverlauf hinaus verlängert werden. Mit dem Wechsel der Landesregierung 2016 und der vielversprechenden Koalitionsvereinbarung, die nun endlich einen massiven Ausbau der Straßenbahn vorsieht, scheint die Renaissance der Straßenbahn auch hierzulande in der Politik angekommen zu sein.
Die Straßenbahn ist nicht mehr das alte, quietschende Ungetüm, als das sie unter dem Leitbild der au-togerechten Stadt beschimpft wurde, um sie von den Straßen zu verbannen. Die Straßenbahn ist viel-mehr ein leistungsstarkes, umweltfreundliches und günstiges Verkehrsmittel, das sich in der Bevölkerung großer Beliebtheit erfreut und durch seine Attraktivität, hohe Reisegeschwindigkeiten und barrierearmer Zugang in besonderer Weise auch Autofahrende zum Umstieg anregt. Mit begrünten eigenen Gleiskörpern kann die Straßenbahn zudem eine menschenfreundliche Aufwertung des Stadtraums mit sich brin-gen und die Fehlentwicklungen vergangener Tage korrigieren. Der flächendeckende Ausbau der Straßenbahn hat darum mobilitätspolitische Priorität.
Prämissen und Ziele
Das Zielnetz 2050 betrachtet einen mittel- bis langfristigen Planungshorizont und geht damit über alle bestehenden Planwerke zum Thema hinaus. Eine Vision, wohin sich das Straßenbahnnetz entwickeln soll, ist notwendig, damit bei künftigen Bauvorhaben Trassen nicht verbaut und künftige Anschlussstellen be-rücksichtigt werden. Zudem sollte das Netz, wenn es Stück für Stück weitergestrickt wird, einem von vornherein überlegten Gesamtkonzept folgen.
Das Zielnetz wurde mit der Absicht erstellt, dass es in den sich in Fortschreibung befindlichen Stadtent-wicklungsplan Mobilität und Verkehr eingearbeitet wird sowie gemäß § 20 Absatz 3 des Berliner Mobilitätsgesetzes im Flächennutzungsplan dargestellt und damit bauleitplanerisch gesichert wird.
Im Zielnetz werden keine Linien, Haltestellen oder exakten Trassenverläufe festgelegt. Dazu bedarf es detaillierter Untersuchungen, wobei diese Schritte zu einem späteren Zeitpunkt zu erfolgen haben. Für die dargestellten Trassenverläufe wurde die Netzwirkung in der Gesamtbetrachtung berücksichtigt. Klare und nachvollziehbare Kriterien wurden der Analyse zugrunde gelegt.